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   BFH, 24.07.1980 - IV R 117/77   

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https://dejure.org/1980,874
BFH, 24.07.1980 - IV R 117/77 (https://dejure.org/1980,874)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1980 - IV R 117/77 (https://dejure.org/1980,874)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1980 - IV R 117/77 (https://dejure.org/1980,874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZRFG § 3

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 356
  • NJW 1981, 600 (Ls.)
  • BStBl II 1980, 762
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus BFH, 24.07.1980 - IV R 117/77
    Zur Begründung führt es aus, die Auffassung, daß nach § 3 ZRFG ein Rechtsanspruch auf Sonderabschreibungen gewährt werde, finde im Gesetz keine Stütze; sie stehe im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553), nach der § 3 ZRFG nur einen Ermessensrahmen enthalte.

    Etwas anderes könne allenfalls dann gelten, wenn es sich - wie in dem vom BFH in seinem Urteil IV R 163/75 entschiedenen Fall - um die Anschaffung einer neuen Wohnung im Wege des Ersterwerbs von einem Bauträger handle.

    Diese Ansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, sowie Urteil vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553 entschieden hat, ist die in den Richtlinien zum Zonenrandförderungsgesetz (Schreiben des BMWF vom 18. August 1971) enthaltene Regelung, nach der bei "abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens" die Gewährung von Sonderabschreibungen grundsätzlich auf solche Fälle zu beschränken ist, in denen Gebäude(-teile) "errichtet" werden (vgl. Abschn. I Nr. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Schreibens des BMWF vom 18. August 1971), mit den Förderungszielen des Zonenrandförderungsgesetzes vereinbar; denn die "Errichtung" von (neuen) Gebäuden oder Gebäudeteilen ist in aller Regel besser geeignet, die vom Gesetzgeber gewünschte Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet zu fördern als der "Erwerb" bereits vorhandener Gebäude.

    Der erkennende Senat hat eine Ausnahme von dieser Regel nur für den Fall als notwendig erachtet, daß ein Steuerpflichtiger ein Gebäude oder einen Gebäudeteil erwirbt, das (bzw. der) von einem Bauträger neu erstellt wurde; ein solcher Erwerbsfall ist nach Ansicht des Senats nach dem Gleichheitssatz nicht weniger begünstigungswürdig als die "Errichtung" eines Gebäude(-teils) durch den Steuerpflichtigen selbst (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553).

  • BFH, 28.02.1980 - IV R 19/78

    Gewährung von Sonderabschreibungen - Steuerfestsetzungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 24.07.1980 - IV R 117/77
    a) Der erkennende Senat hat auf der Grundlage der am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Abgabenordnung mit Urteil vom 28. Februar 1980 IV R 19/78 (BFHE 130, 244, BStBl II 1980, 528) entschieden, daß die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Sonderabschreibung nach dem Zonenrandförderungsgesetz ein selbständiger Verwaltungsakt ist, auch wenn diese Ablehnung äußerlich mit der Steuerfestsetzung verbunden wird.

    Ein Einspruch gegen einen vor dem 1. Januar 1977 wirksam gewordenen Einkommensteuerbescheid, in dem auch eine Entscheidung über eine beantragte Vergünstigungsmaßnahme nach § 3 ZRFG enthalten ist, mußte hiernach insoweit, als er sich gegen die Entscheidung über die Vergünstigungsmaßnahme richtete, nunmehr als Beschwerde angesehen werden; dagegen mußte das Rechtsbehelfsvorbringen, das sich gegen den übrigen Inhalt des Einkommensteuerbescheids richtete, auch weiterhin als Einspruch behandelt werden (BFHE 130, 244, BStBl II 1980, 528).

  • BFH, 27.07.1977 - I R 169/74

    Überschreiten des Ermessens - Finanzbehörde - Zulassung von Sonderabschreibungen

    Auszug aus BFH, 24.07.1980 - IV R 117/77
    Diese Ansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, sowie Urteil vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).

    Dennoch kann es nicht als ermessensfremd angesehen werden, wenn die Finanzverwaltung diese Erwägung hinter die Überlegung zurücktreten läßt, daß der Investitionstätigkeit durch die Schaffung neuer Gebäude besser gedient wird und - jedenfalls in vielen Fällen - technisch neue Gebäudeanlagen besser geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu fördern als alte und gebrauchte Gebäude (ähnlich auch BFH-Urteil in BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10, zur steuerlichen Begünstigung bei der Anschaffung beweglicher Anlagegüter).

  • EuGH, 13.07.1972 - 73/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus BFH, 24.07.1980 - IV R 117/77
    Nach dem Einführungserlaß zum Zonenrandförderungsgesetz (Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen - BMWF - vom 18. August 1971 F/IV B 2 - S 1915 - 73/71, BStBl I 1971, 386) sei die Gewährung der Sonderabschreibung für abnutzbare unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens grundsätzlich auf solche Fälle zu beschränken, in denen Gebäude(-teile) errichtet werden.
  • BFH, 28.10.1981 - I R 156/78

    Steuervergünstigung - Ermessensentscheidung des FA - Sonderabschreibung -

    Der BFH hat daher § 3 ZRFG als rechtsgültige Vorschrift angesehen, die der Verwaltung einen Ermessensspielraum einräumt (Urteil vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, mit Rechtsprechungshinweisen).

    Nach dem BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75 (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553) und der Entscheidung in BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762 ist die in den Richtlinien zum Zonenrandförderungsgesetz (Schreiben des BMWF vom 18. August 1971) enthaltene Regelung, nach der bei "abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens" die Gewährung von Sonderabschreibungen grundsätzlich auf solche Fälle zu beschränken ist, in denen Gebäude "errichtet" werden, mit den Förderungszielen des Zonenrandförderungsgesetzes vereinbar.

    In der Entscheidung in BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762 ist ergänzend ausgeführt, die "Errichtung" von (neuen) Gebäuden oder Gebäudeteilen sei in aller Regel besser geeignet, die vom Gesetzgeber im Zonenrandgebiet gewünschte Investitionstätigkeit zu fördern als der "Erwerb" bereits vorhandener Gebäude.

  • BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79

    Zonenrandgebiet - Ermessensausübung - Sonderabschreibung - Stillegung einer

    Die Vorschrift des § 3 ZRFG enthält einen Ermessensrahmen, innerhalb dessen die Finanzbehörden die Gewährung von Sonderabschreibungen auch von Voraussetzungen abhängig machen können, die im Gesetz selbst nicht genannt werden, sofern sich dies als sachgerechte Ermessensausübung darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und vom 28. Oktober 1981 I R 156/78, BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).

    Diese Regelung ist mit den Förderungszielen des ZRFG vereinbar und daher sachgerecht; denn die "Errichtung" von (neuen) Gebäuden oder Gebäudeteilen ist in aller Regel besser geeignet, die vom Gesetzgeber gewünschte Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet zu fördern als der "Erwerb" bereits vorhandener Gebäude (Urteile in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und in BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).

  • BFH, 21.04.1983 - IV R 60/80

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

    Die Vorschrift des § 3 ZRFG enthält einen Ermessensrahmen, innerhalb dessen die Finanzbehörden die Gewährung von Sonderabschreibungen auch von Voraussetzungen abhängig machen können, die im Gesetz selbst nicht genannt werden, sofern sich dies als sachgerechte Ermessensausübung darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und vom 28. Oktober 1981 I R 156/78, BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).
  • BFH, 06.07.1983 - I R 252/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Abnutzbare unbewegliche

    Das aufgestellte Erfordernis des eigenbetrieblichen Gebrauchs des errichteten oder erworbenen abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens begegnet ebensowenig Bedenken, wie die Beschränkung auf neue und nicht auch gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10, und vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762).
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